Über uns

Über das Pikett Asyl

Seit dem 1. März 2019 werden asylsuchende Personen in der ersten Phase ihres Verfahrens in sogenannten Bundesasylzentren (BAZ) untergebracht. Alle Personen, die seitdem in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben bzw. stellen, werden von einer ihnen zugeordneten Rechtsvertretung durch ihre Verfahren begleitet. Nach einem negativen oder Nichteintretens-Entscheid ist diese jedoch zur Niederlegung ihres Mandats verpflichtet, wenn sie zum Schluss kommt, dass eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht (BVGer) wenig Aussicht auf Erfolg hat. Dies sieht das Asylgesetz so vor. Legt die Rechtsvertretung ihr Mandat nieder, so stehen die Betroffenen mit einer fünf- oder siebentägigen Beschwerdefrist alleine da.

Wenn jedoch Asylbeschwerden aus systemischen Gründen nicht eingereicht werden, untergräbt dies das Recht der asylsuchenden Menschen, sich gegen Entscheide wehren zu können. Im schlimmsten Fall kommt es zudem zu Ausweisungen aus der Schweiz, die rechtlich hätten verhindert werden können. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass sich die Einschätzungen der Rechtsvertretung als falsch erweisen. Wiederholt reichten die Freiplatzaktion Zürich oder andere juristische Akteur*innen Beschwerden ein, die vom BVGer nicht als «aussichtslos» erachtet oder gar gutgeheissen wurden.

Bei dieser Problematik setzt das Projekt «Pikett Asyl» an. Ziel ist es, dass alle asylsuchende Personen, deren Rechtsvertretungen das Mandat niedergelegt haben, niederschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Rechtsvertretung – ausserhalb des BAZ – erhalten und über diese eine Beschwerde einreichen lassen können, wenn sie dies wünschen.

Nach einer Pilotphase von fast zwei Jahren, wird Pikett Asyl seit Juli 2022 als überregionales Projekt weitergeführt. Dabei werden die Asylregionen Zürich, Bern und Nordwestschweiz abgedeckt. Ziel der Weiterführung ist, vermehrt auch auf nationaler Ebene die Missstände in der Umsetzung des revidierten Asylgesetzes aufzudecken und auf den dringenden politischen Handlungsbedarf hinzuweisen.  Abgewiesene Asylsuchende sollen langfristig begleitet und ihre Situation dokumentiert und veröffentlicht werden. Pikett Asyl ermöglicht zudem die Beurteilung der gegenwärtigen Asylrechtspraxis durch die Gerichte. Pikett Asyl nimmt dabei die Rolle eines Korrektivs von aussen wahr, wodurch alternative Einschätzungen zur gängigen Rechtsprechung aufgezeigt und erprobt werden.

Pikett Asyl arbeitet eng mit den beteiligten Organisationen Freiplatzaktion Zürich, Freiplatzaktion Basel und Solinetz Bern zusammen und übermittelt komplexe und aussichtsreiche Anfragen an diese Organisationen oder Rechtsanwält*innen. Personen bei denen eine persönliche Begleitung und Lösungsfindung im Vordergrund der Beratung steht, werden von Freiwilligen des Pikett Asyl in den verschiedenen Asylregionen langfristig begleitet und beraten. Damit stellt das Pikett Asyl eine gute Aufgabenverteilung der im Projekt engagierten Akteur*innen sicher und ermöglicht eine bestmögliche und angepasste Begleitung der Betroffenen.

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Über die Trägerschaft

Vom 1. September 2020 bis 30. November 2021 wurde das Pilotprojekt «Pikett Asyl» von der Freiplatzaktion Zürich durchgeführt. Mit dem Projekt wurde ein Angebot geschaffen, dass asylsuchenden Personen niederschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Rechtsvertretung verschafft. Der Trägerverein für das Nachfolgeprojekt wurde im Sommer 2021 von Vertreter*innen der Freiplatzaktion Basel, dem Soli-Netz Bern, AsyLex und der Freiplatzaktion Zürich gegründet.

Das Projekt Pikett Asyl wird grosszügig unterstützt von: